Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß §4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

Das BDSG schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat:


Name der verantwortlichen Stelle und Geschäftsführung Empfänger der Daten oder Empfängerkategorien
Anschrift der verantwortliche Stelle Regelfristen für die Löschung von Daten
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Betroffene Personengruppen und zugehörige Daten oder Datenkategorien Allgemeine Beschreibung



Name der verantwortlichen Stelle und Geschäftsführung
Fahrschule Safety Drive Ltd.
Frank Röhrscheid
 


Anschrift der verantwortlichen Stelle
Fahrschule Safety Drive Ltd.

Am Handweisergraben 13
37120 Bovenden

 




Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung
  • Die Geschäftsfelder der Fahrschule Safety Drive Ltd. umfassen die theoretische und praktische Ausbildung zur Erlangung der Führerscheinklassen  A1, A, B, BE, M, Mofa sowie damit verbundene Beratung.
 


Betroffene Personengruppen und zugehörige Daten oder Datenkategorien
Es werden grundsätzlich nur sehr wenige Daten erhoben. Im wesentlichen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
  • Kunden- und Interessentendaten:  ( Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail, Vertragsdaten )
  • Mitarbeiterdaten:  ( Personaldaten zur Personalverwaltung und -steuerung )
  • Daten zu Geschäftspartnern: ( Adressen, Abrechnungs- und Leistungsdaten )
  • Daten zu Lieferanten: ( Adress-, Vertrags- und Funktionsdaten )



Empfänger der Daten oder Empfängerkategorien
  • öffentliche stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten ( z.B. Meldung zur Führerscheinprüfung )
  • interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Informationsprozesse beteiligt sind.
  • externe Auftragnehmer ( Dienstleistungsunternehmen ) entsprechend § 11 BDSG



Regelfristen für die Löschung von Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, soweit sie nicht mehr erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter Punkt "Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung" genannten Zwecke entfallen. 

 




Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Zur Erfüllung von Vertragszwecken, eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses, zur Beratung und Betreuung des Betroffenen werden Daten in Drittstaaten übermittelt.



Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung angemessen sind.
Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Datenschutzrelevante Angaben werden auf gesicherten Systemen in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur ernigen befugten Personen möglich, die mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befasse sind und die notwendigen Fachkenntnisse haben.