Fragen...

...oder was man zum Führerschein wissen will

In Europa gliedern sich Führerscheine nach Klassen. Eine Fahrerlaubnis für eine bestimmte Klasse erlaubt das Führen von Fahrzeugen, die in dieser Klasse erfasst sind. Zur Veranschaulichung haben wir auf unserer Seite über den, seit dem1.1.1999 eingeführten, EU-Führerschein eine leichtverständliche Tabelle.

Was brauche ich, wenn ich mich zum Führerschein anmelde ?

Beim zuständigen Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle ist ein Führerscheinantrag auszufüllen.
Hierfür müssen in der Regel folgende Unterlagen vorliegen:

Sehtest
Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort
Paßfoto
Personalausweis / Reisepaß

Das Straßenverkehrsamt erhebt für die Bearbeitung dieses Antrages eine bei Antragstellung zu errichtende Gebühr in Höhe von ca. 45 €

Wie alt muß ich sein, um einen Führerschein zu bekommen ?

Klasse

Mindesalter

A leistungsunbeschränkt: 25 Jahre, leistungsbeschränkt: 18 Jahre
A1 16 Jahre
B 18 Jahre
BE 18 Jahre
C 18 Jahre
CE 18 Jahre
C1 18 Jahre
C1E 18 Jahre
D 21 Jahre
DE 21 Jahre
D1 21 Jahre
D1E 21 Jahre
T bis 40km/h: 16 Jahre,
bis 60km/h: 18 Jahre
L 16 Jahre
M 16 Jahre

Was kostet ein Führerschein ?

Es läßt sich nicht pauschal sagen wieviel ein Führerschein kostet, da dies individuell verschieden ist. Maßgeblich sind vor allem der eigene Lernfortschritt oder auch der evtl. Besitz von zuvor erlangten Führerscheinklassen. Wenn Du weitere Fragen zu den entstehenden Kosten hast, sende uns diese per eMail an 
 info@safety-drive.de .

Wenn der Führerschein-Antrag beim Straßenverkehrsamt (StVA) eingereicht ist, dauert es in der Regel 14-21 Tage bis die Papiere beim TÜV sind, ab dann kann die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.

auf unserer Seite zum EU-Führerschein haben wir zwei Tabellen erstellt, in denen wir diese Fragen genau beantworten
Am vereinbarten Prüfungstermin findet die Prüfung beim TÜV  Göttingen
( i.d.R in der Herbert Quandt Straße 4, gegenüber vom Kaufpark  ) statt. 

Mitzunehmen sind:

Personalausweis oder Pass, Kugelschreiber, Ausbildungs- und Prüfbescheinigung sowie die Prüfgebühr.
Auch zur praktischen Prüfung findet Ihr auf unserer Prüfungsseite viele Tips und Hinweise.
In Deutschland gilt das Gesetz der Besitzwahrung, das heißt daß eine einmal erworbene Fahrerlaubnis vom Gesetzgeber nicht nachträglich eingeschränkt werden darf. Wer z.B. jetzt seinen alten Klasse 3 Führerschein umtauscht darf auch weiterhin alle Fahrzeuge fahren, die mit der alten Klasse 3 gefahren werden durften. Auf dem neuen Führerschein würden also neben der Klasse B auch noch weiter Zusatzklassen auftauchen, die z.B. das Führern von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht erlauben. Welche Klassen dies im einzelnen wären, haben wir in einer Tabelle auf unsere Seite zum EU-Führerschein erläutert.