Prüfung
Einen
Führerschein erhält man nur, wenn man sowohl eine theoretische
als auch eine praktische Prüfung abgeschlossen hat. Da viele
nicht wissen was sie da zu erwarten hat, haben wir die
Anforderungen, die an einen gestellt werden, hier ausführlich
zusammengetragen.
Die theoretische Prüfung wird vor der
praktischen abgelegt. Bei Nichtbestehen wird man auch nicht
zur praktischen Prüfung zugelassen. Es handelt sich bei
dieser Prüfungsform um einen Ankreuztest. Eine Frage wird
gestellt und mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Es können
eine, aber auch mehrere Lösungen richtig sein. Jede Frage hat
zudem noch eine Wertigkeit, nach der sich die Fehlerpunktzahl
bei falschem Beantworten richtet.
Als Fehler gilt grundsätzlich jede nicht oder nicht richtig
beantwortete Frage. Mehrere Fehler in der Beantwortung einer
Frage werden als EIN Fehler bewertet. Zu jeder Frage wird die
mögliche Fehlerpunktzahl angegeben und kann 2, 3, 4 oder 5
Punkte ausmachen. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine
Mindestzeit, da aber jeder Prüfer seinen Nachtschlaf benötigt,
wird in der Regel eine Beantwortungszeit von 30 Minuten
vorgegeben.
Die Antworten in den Prüfungsbögen umfassen nicht unbedingt
alle möglichen Antworten auf die Fragen. Darum solltest Du
den theoretischen Unterricht regelmäßig besuchen, denn der
Fahrlehrer erläutert die Situationen umfassend und gibt Dir
alle möglichen Antworten.
Zulässige Fehlerpunktzahl:
| Klasse |
zulässige Fehlerpunkte
|
| A |
|
10
|
| A1 |
|
10
|
| B |
|
10
|
| BE |
|
10
|
| T |

|
10
|
| L |

|
10
|
| M |

|
10
|
Achtung: Werden 2 Fragen mit je 5 Punkten falsch beantwortet,
ist die Prüfung
( obwohl "nur" 10 Fehlerpunkte ) nicht
bestanden.
praktische
Prüfung
Bei bestehen der praktischen Prüfung erhält man
seinen Führerschein. Die Prüfung wird auf dem
Fahrschulfahrzeug durchgeführt. Prüfer ist ein Mitarbeiter
des TÜV. Prüfungsfahrten haben eine vorgeschriebene Mindestlänge
und man muß bestimmte Anforderungen erfüllen. Damit man von
vorne herein diese Anforderungen an die Fahrt kennt haben wir
diese im folgenden aufgeführt.
Die praktische Prüfung setzt sich kurzgefaßt aus folgenden
Teilen zusammen:
Grundfahraufgaben - Auf verkehrsarmen Straßen
oder Plätzen durchzuführende Übungen, die dem Nachweis der
Fahrzeugbeherrschung bei niedriger Geschwindigkeit dienen.
Fahrprüfung außerhalb geschlossener Ortschaften
und Prüfung auf Autobahnen. Der Prüfer erläutert
vor Fahrtantritt, in welcher Weise er seine Anweisungen geben
wird. Außerdem gibt er die Fahrstrecke und Fahrtziele an.
Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen
der Fahrprüfung. Jede Grundaufgabe darf zweimal
wiederholt werden, aber nicht, wenn ein Gegenstand oder eine
anderes Fahrzeug angefahren wird, der Bewerber um die
Fahrerlaubnis einer Zweiradklasse stürzt, oder der Prüfling
andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.
Zum Abbruch der Prüfungsfahrt führen:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- ungenügender Abstand
- falsches Einordnen vor dem Abbiegen
- mangelhafte Verkehrsbeobachtung
- Nicht- oder Falschbenutzung des
Fahrtrichtungsanzeigers
- usw.
Allerdings können gute Leistungen bei der Prüfungsfahrt
leichtere Fehler ausgleichen.
Hier noch einmal die "ausführlichen"
Anforderungen an die Prüfungsfahrt:
Die Prüfungsfahrt:
Bei der Prüfungsfahrt muß der Bewerber nachweisen, daß
er fähig ist, selbstständig das Fahrzeug auch in schwierigen
Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen und sich
dem Verkehrsfluß anzupassen.
1.) Fahrtechnische
Vorbereitung
In Einzelfällen kann es zu Kenntnisüberprüfungen über
einzelne Funktionen (Warnblinkanlage, Licht, Hupe, ...) des
Fahrzeugs kommen.
2.) Verhalten beim
Anfahren
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige
Verkehr zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B sollte nach
ca. einer Fahrzeuglänge der Wechsel in den 2. Gang vollzogen
sein.
3.) Gangwechsel
Der Bewerber sollte frühestmöglich den nächsthöheren
Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B bis 50 km/h
mindestens die ersten 4 Gänge verwendet haben. Auch der 5.
Gang sollte frühestmöglich genutzt werden. Der Bewerber soll
zeigen, daß er die richtige Handhabung des Fahrzeuges in
Steigungen und Gefällen beherrscht.
4.)
Beobachtung der Fahrbahn und Beachtung der Verkehrszeichen und
-einrichtungen
5.)
Fahrgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Verkehrslage
anzupassen. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden. Allerdings werden kurzfristige Überschreitungen nicht
beanstandet. Beim Beschleunigen sind unnötig hohe
Motordrehzahlen zu vermeiden.
6.) Abstand halten
vom vorausfahrenden Fahrzeug
Der notwendige Sicherheitsabstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug ist unbedingt einzuhalten.
7.) Überholen
Es muß die Möglichkeit gegeben sein.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens
bis zum Sicherheitsabstand
- Beobachten des Verkehrsraums vor dem
vorausfahrenden Fahrzeug
- Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel
und gegebenenfalls durch einen Blick in den "Toten
Winkel"
- Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren
- Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden
Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
- Zügiges Überholen mit ausreichend Seitenabstand
- Betätigung des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
- Einordnen ohne Behinderung des Überholten
8.) Verhalten an
Kreuzungen und Einmündungen
- Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
- Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
- Rechtzeitige Bremsbereitschaft
- Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden.
Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
- Einfahren in Vorfahrtstraße ohne wesentliche
Behinderung
- Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor
abgestellt werden
9.) Abbiegen und
Fahrstreifenwechsel
Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des
Fahrstreifens nach links sind Innen- und Außenspiegel zu
benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des
Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte
Außenspiegel zu benutzen. Es ist rechtzeitig zu blinken. In
besonderen Verkehrssituationen (z.B. Abbiegen bei vorhandenen
Radwegen) ist ein Schulterblick erforderlich. Nachfolgender
und Querverkehr sind zu beobachten, Ein richtiges und
rechtzeitiges Einordnen, auch in Einbahnstraßen, ist
erforderlich. Auf langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer)
ist zu achten. Unnötiges Ausholen in der Fahrstreifen des
Gegenverkehrs ist beanstandungswürdig. Außerdem sind unnötige
Fahrstreifenwechsel zu vermeiden.
10.) Verhalten gegenüber
Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn
nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen
Seitenabstand nähern, daß sie beim Überqueren der Straße
das Gefühl der Sicherheit behalten. Richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen
ist besonders wichtig.
11.) Fahren außerhalb
geschlossener Ortschaften
-
11.1)
Vorausschauendes Fahren
-
11.2) Richtige
Fahrbahnbenutzung
-
11.3) Fahren auch
bei höheren Geschwindigkeiten
- Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit
dies möglich (z.B. nicht bei Schnee, ...) ist
- Es ist höchstens mit zulässiger Höchst- bzw.
Richtgeschwindigkeit zu fahren
- nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
- Abstand halten
- Ausnutzen von Überholmöglichkeiten
12.) Fahrtechnischer
Abschluß der Fahrt
- Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen (Gang,
Handbremse)
- Abschließen
- Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür
Du kannst die Prüfung auch auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe
durchführen, allerdings wird dann die Fahrerlaubnis auf die Führung
eines Fahrzeuges mit automatischer Kraftübertragung beschränkt
und dies natürlich im Führerschein eingetragen.
Wenn Du die theoretische Prüfung bestanden hast und somit zur
praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, gelten folgende
Mindestzeiten in den einzelnen Klassen:
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Eine
Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen
werden.